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Plankstadt · Rhein-Neckar-Kreis · 10.644 Einwohner

Ausländerbehörde für Plankstadt

Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg.

Postleitzahlen in Plankstadt: 68723

Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38–40
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 7.30–12 Uhr; Mi 7.30–17 Uhr; Terminvereinbarung erforderlich
Fax
+49 6221 52291209
Website der Behörde
rhein-neckar-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Plankstadt zuständig?

Für Plankstadt (Rhein-Neckar-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis zuständig, Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg, Telefon +49 6221 522-1478.

Welche Postleitzahlen gehören zu Plankstadt?

Zur Gemeinde Plankstadt gehören die Postleitzahlen 68723. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 7.30–12 Uhr; Mi 7.30–17 Uhr; Terminvereinbarung erforderlich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Neckar-Kreis für