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Quedlinburg · Landkreis Harz · 23.139 Einwohner

Ausländerbehörde für Quedlinburg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Harz mit Sitz in Halberstadt.

Postleitzahlen in Quedlinburg: 06484, 06485

Ausländerbehörde Landkreis Harz

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus III
38820 Halberstadt
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Öffnungszeiten
Mo–Do 8–12 Uhr und 13–16 Uhr; Fr geschlossen; Termin über Online-Terminvergabe
Website der Behörde
kreis-hz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Quedlinburg zuständig?

Für Quedlinburg (Landkreis Harz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Harz zuständig, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus III, 38820 Halberstadt, Telefon +49 3941 5970-4336.

Welche Postleitzahlen gehören zu Quedlinburg?

Zur Gemeinde Quedlinburg gehören die Postleitzahlen 06484, 06485. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Harz erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Do 8–12 Uhr und 13–16 Uhr; Fr geschlossen; Termin über Online-Terminvergabe.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Harz für