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Rheda-Wiedenbrück · Kreis Gütersloh · 48.030 Einwohner

Ausländerbehörde für Rheda-Wiedenbrück

Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh mit Sitz in Gütersloh.

Postleitzahlen in Rheda-Wiedenbrück: 33378

Ausländerbehörde Kreis Gütersloh

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Gütersloh
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Service-Point telefonisch oder per E-Mail)
Fax
+49 5241 85-2230
Website der Behörde
kreis-guetersloh.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Rheda-Wiedenbrück zuständig?

Für Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ist die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh zuständig, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, Telefon +49 5241 85-2237.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rheda-Wiedenbrück?

Zur Gemeinde Rheda-Wiedenbrück gehören die Postleitzahlen 33378. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh erreichbar?

Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Service-Point telefonisch oder per E-Mail).

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh für