Riedlingen · Landkreis Biberach · 11.176 Einwohner
Ausländerbehörde für Riedlingen
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Biberach mit Sitz in Biberach an der Riß.
Postleitzahlen in Riedlingen: 88499
Ausländerbehörde Landkreis Biberach
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7351 52-0
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 und 14–15.30 Uhr; Di 8–12 Uhr; Mi 8–17 Uhr; Do 8–14 Uhr; Fr 8–12 Uhr; vor Beratungs- oder Antragsgespräch ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren
- Website der Behörde
- biberach.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Riedlingen zuständig?
Für Riedlingen (Landkreis Biberach) ist die Ausländerbehörde Landkreis Biberach zuständig, Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß, Telefon +49 7351 52-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Riedlingen?
Zur Gemeinde Riedlingen gehören die Postleitzahlen 88499. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Biberach erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 8–12 und 14–15.30 Uhr; Di 8–12 Uhr; Mi 8–17 Uhr; Do 8–14 Uhr; Fr 8–12 Uhr; vor Beratungs- oder Antragsgespräch ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).