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Rotenburg a. d. Fulda · Landkreis Hersfeld-Rotenburg · 12.937 Einwohner

Ausländerbehörde für Rotenburg a. d. Fulda

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit Sitz in Bad Hersfeld.

Postleitzahlen in Rotenburg a. d. Fulda: 36199

Ausländerbehörde Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Di 8–16 Uhr; Do 8–17.30 Uhr
Website der Behörde
hef-rof.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Rotenburg a. d. Fulda zuständig?

Für Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Hersfeld-Rotenburg zuständig, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, Telefon +49 6621 87-3308.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rotenburg a. d. Fulda?

Zur Gemeinde Rotenburg a. d. Fulda gehören die Postleitzahlen 36199. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Hersfeld-Rotenburg erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di 8–16 Uhr; Do 8–17.30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Hersfeld-Rotenburg für