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Saarbrücken · Regionalverband Saarbrücken · 182.971 Einwohner

Ausländerbehörde für Saarbrücken

Zuständig ist die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes mit Sitz in Lebach. In Saarbrücken gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Saarbrücken: 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133

Standort in Saarbrücken

  • Zentrale Ausländerbehörde, Standort Uni Campus SaarbrückenGebäude C 5 5, 66123 SaarbrückenCampus der Universität des Saarlandes; die Seite nennt als Hausanschrift nur das Gebäude, keine Straße; nur mit Termin

Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes

Anschrift
Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes
Dillinger Straße 67/2
66822 Lebach
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Ohne Termin keine Vorsprache; Terminanfrage nur über das Kontaktformular
Fax
+49 681 501-6804
Website der Behörde
saarland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Saarbrücken zuständig?

Für Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) ist die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes zuständig, Dillinger Straße 67/2, 66822 Lebach, Telefon +49 681 501-00.

Gibt es eine Ausländerbehörde in Saarbrücken?

Ja. Die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes hat in Saarbrücken einen Standort: Zentrale Ausländerbehörde, Standort Uni Campus Saarbrücken, Gebäude C 5 5, 66123 Saarbrücken.

Welche Postleitzahlen gehören zu Saarbrücken?

Zur Gemeinde Saarbrücken gehören die Postleitzahlen 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes erreichbar?

Öffnungszeiten: Ohne Termin keine Vorsprache; Terminanfrage nur über das Kontaktformular.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes für