Saarland
Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes
Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 1.012.141 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Zentrale Ausländerbehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes
Dillinger Straße 67/2
66822 Lebach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 681 501-00
- Öffnungszeiten
- Ohne Termin keine Vorsprache; Terminanfrage nur über das Kontaktformular
- zab@lava.saarland.de
- Fax
- +49 681 501-6804
- Website der Behörde
- saarland.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Weitere Standorte
- Einreise, Fachkräfteeinwanderung (Sachgebiet 2.4)Oderring 23–25, 66822 LebachVisumverfahren, EU-/EWR-Bürger, Grenzgängerkarten, beschleunigtes Fachkräfteverfahren; nur mit Termin
- Zentrale Ausländerbehörde, Standort Uni Campus SaarbrückenGebäude C 5 5, 66123 SaarbrückenCampus der Universität des Saarlandes; die Seite nennt als Hausanschrift nur das Gebäude, keine Straße; nur mit Termin
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Saarbrücken182.971 Einw.
- Neunkirchen47.344 Einw.
- Homburg43.382 Einw.
- Völklingen40.952 Einw.
- Saarlouis37.667 Einw.
- St. Ingbert35.453 Einw.
- Merzig31.697 Einw.
- St. Wendel25.441 Einw.
- Dillingen/ Saar21.529 Einw.
- Blieskastel20.197 Einw.
- Lebach19.468 Einw.
- Heusweiler18.427 Einw.
- Püttlingen18.361 Einw.
- Schwalbach18.108 Einw.
- Wadgassen18.025 Einw.
- Bexbach17.793 Einw.
- Schmelz16.981 Einw.
- Eppelborn16.661 Einw.
- Losheim am See16.535 Einw.
- Wadern16.453 Einw.
- Sulzbach/ Saar16.376 Einw.
- Illingen15.935 Einw.
- Schiffweiler15.805 Einw.
- Beckingen15.442 Einw.
- Rehlingen-Siersburg14.932 Einw.
- Riegelsberg14.296 Einw.
- Ottweiler14.255 Einw.
- Saarwellingen13.616 Einw.
- Spiesen-Elversberg13.080 Einw.
- Quierschied12.895 Einw.
- Mettlach12.621 Einw.
- Tholey12.358 Einw.
- Überherrn12.109 Einw.
- Kleinblittersdorf10.856 Einw.
- Mandelbachtal10.844 Einw.
- Marpingen10.297 Einw.
- Kirkel10.191 Einw.
- Friedrichsthal10.180 Einw.
- Merchweiler10.099 Einw.
- Nohfelden9.949 Einw.
- Perl9.503 Einw.
- Wallerfangen9.324 Einw.
- Nalbach9.251 Einw.
- Nonnweiler8.484 Einw.
- Freisen8.115 Einw.
- Großrosseln7.835 Einw.
- Bous7.191 Einw.
- Namborn7.096 Einw.
- Ensdorf6.928 Einw.
- Weiskirchen6.528 Einw.
- Gersheim6.232 Einw.
- Oberthal6.073 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes?
Anschrift: Dillinger Straße 67/2, 66822 Lebach. Telefon: +49 681 501-00. Öffnungszeiten: Ohne Termin keine Vorsprache; Terminanfrage nur über das Kontaktformular. E-Mail: zab@lava.saarland.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes zuständig?
Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen, Saarlouis, St. Ingbert, Merzig, St. Wendel und weitere.
Hat die Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Einreise, Fachkräfteeinwanderung (Sachgebiet 2.4), Lebach; Zentrale Ausländerbehörde, Standort Uni Campus Saarbrücken, Saarbrücken.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Zentrale Ausländerbehörde des Saarlandes?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.saarland.de/lava/DE/themen-aufgaben/abt2-zab/service_zab/kontaktformular
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.