Schleusingen · Landkreis Hildburghausen · 10.225 Einwohner
Ausländerbehörde für Schleusingen
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen mit Sitz in Hildburghausen.
Postleitzahlen in Schleusingen: 98527, 98553
Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3685 445-488
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr, 13.30–17 Uhr; Do 8–12 Uhr, 13.30–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mi geschlossen; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
- Website der Behörde
- landkreis-hildburghausen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Schleusingen zuständig?
Für Schleusingen (Landkreis Hildburghausen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen zuständig, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen, Telefon +49 3685 445-488.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schleusingen?
Zur Gemeinde Schleusingen gehören die Postleitzahlen 98527, 98553. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr, 13.30–17 Uhr; Do 8–12 Uhr, 13.30–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mi geschlossen; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).