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Thüringen

Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen

Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 59.987 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr, 13.30–17 Uhr; Do 8–12 Uhr, 13.30–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mi geschlossen; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
Website der Behörde
landkreis-hildburghausen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen?

Anschrift: Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen. Telefon: +49 3685 445-488. Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr, 13.30–17 Uhr; Do 8–12 Uhr, 13.30–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mi geschlossen; Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen zuständig?

Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Hildburghausen, Schleusingen, Eisfeld, Römhild, Heldburg, Auengrund, Straufhain, Veilsdorf und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-hildburghausen.de/Verwaltung-Politik/%C3%84mter-des-Landratsamtes/Landrat/Dezernat-II/Amt-f%C3%BCr-Migration/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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