Thüringen
Ausländerbehörde Landkreis Gotha
Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 135.838 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Gotha
Schöne Aussicht 5
99867 Gotha
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3621 214-523
- Öffnungszeiten
- Telefonische Servicezeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- auslaender@kreis-gth.de
- Website der Behörde
- include-th.zfinder.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Gotha zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Gotha46.400 Einw.
- Waltershausen12.871 Einw.
- Ohrdruf9.991 Einw.
- Nessetal7.938 Einw.
- Drei Gleichen7.882 Einw.
- Georgenthal7.824 Einw.
- Friedrichroda7.352 Einw.
- Nesse-Apfelstädt6.021 Einw.
- Hörsel4.636 Einw.
- Tambach-Dietharz/Thür. Wald4.474 Einw.
- Bad Tabarz3.973 Einw.
- Tonna2.769 Einw.
- Dachwig1.614 Einw.
- Sonneborn1.242 Einw.
- Luisenthal1.118 Einw.
- Döllstädt1.043 Einw.
- Molschleben1.009 Einw.
- Friemar992 Einw.
- Großfahner844 Einw.
- Gierstädt811 Einw.
- Schwabhausen783 Einw.
- Tüttleben771 Einw.
- Eschenbergen705 Einw.
- Bienstädt677 Einw.
- Emleben673 Einw.
- Nottleben425 Einw.
- Pferdingsleben366 Einw.
- Zimmernsupra337 Einw.
- Tröchtelborn297 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Gotha?
Anschrift: Schöne Aussicht 5, 99867 Gotha. Telefon: +49 3621 214-523. Öffnungszeiten: Telefonische Servicezeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaender@kreis-gth.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Gotha zuständig?
Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Gotha, Waltershausen, Ohrdruf, Nessetal, Drei Gleichen, Georgenthal, Friedrichroda, Nesse-Apfelstädt und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Gotha?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://include-th.zfinder.de/205597264?tsaid_p020b01=648118&tsaid_c=00&tsaid_s=02&tsaid_tId02=648118&tsaid_tSt02=1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbehörde Erfurt
- Ausländerbehörde Gera
- Ausländerbehörde Jena
- Ausländerbehörde Suhl
- Ausländerbehörde Weimar
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
- Ausländerbehörde Wartburgkreis
- Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
- Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
- Ausländerbehörde Ilm-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
- Ausländerbehörde Landkreis Sonneberg
- Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
- Ausländerbehörde Saale-Holzland-Kreis
- Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Greiz
- Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land