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Thüringen

Ausländerbehörde Landkreis Gotha

Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 135.838 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Gotha
Schöne Aussicht 5
99867 Gotha
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Öffnungszeiten
Telefonische Servicezeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
include-th.zfinder.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Gotha zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Gotha?

Anschrift: Schöne Aussicht 5, 99867 Gotha. Telefon: +49 3621 214-523. Öffnungszeiten: Telefonische Servicezeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaender@kreis-gth.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Gotha zuständig?

Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Gotha, Waltershausen, Ohrdruf, Nessetal, Drei Gleichen, Georgenthal, Friedrichroda, Nesse-Apfelstädt und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Gotha?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://include-th.zfinder.de/205597264?tsaid_p020b01=648118&tsaid_c=00&tsaid_s=02&tsaid_tId02=648118&tsaid_tSt02=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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