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Thüringen

Ausländerbehörde Gera

Zuständig für Gera.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Gera
Heinrichstraße 35/45
07545 Gera
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur mit Termin; Ausgabe von Dokumenten ohne Termin: Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Website der Behörde
gera.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Gera?

Anschrift: Heinrichstraße 35/45, 07545 Gera. Telefon: +49 365 838-1900. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur mit Termin; Ausgabe von Dokumenten ohne Termin: Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr. E-Mail: auslaenderwesen@gera.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Gera?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen/dezernat-sicherheit-und-buergerservice/einwohnermeldeamt/auslaenderbehoerde/terminvergabe-auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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