Thüringen
Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 67.693 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländer und Migration.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3634 354-840
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 - 12:00 Uhr; Di 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- include-th.zfinder.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Sömmerda18.503 Einw.
- Buttstädt6.470 Einw.
- Kölleda6.467 Einw.
- Kindelbrück3.823 Einw.
- Weißensee3.598 Einw.
- Rastenberg2.360 Einw.
- Elxleben2.229 Einw.
- Gebesee2.181 Einw.
- Straußfurt1.930 Einw.
- Großrudestedt1.840 Einw.
- Walschleben1.768 Einw.
- Schloßvippach1.309 Einw.
- Witterda1.068 Einw.
- Riethnordhausen971 Einw.
- Haßleben930 Einw.
- Gangloffsömmern915 Einw.
- Sprötau835 Einw.
- Nöda789 Einw.
- Udestedt755 Einw.
- Alperstedt732 Einw.
- Günstedt689 Einw.
- Vogelsberg651 Einw.
- Großneuhausen636 Einw.
- Werningshausen635 Einw.
- Wundersleben617 Einw.
- Andisleben600 Einw.
- Eckstedt570 Einw.
- Schwerstedt538 Einw.
- Markvippach535 Einw.
- Ringleben471 Einw.
- Ostramondra437 Einw.
- Kleinneuhausen431 Einw.
- Ollendorf424 Einw.
- Kleinmölsen299 Einw.
- Griefstedt235 Einw.
- Büchel226 Einw.
- Großmölsen226 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda?
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda. Telefon: +49 3634 354-840. Öffnungszeiten: Mo 08:00 - 12:00 Uhr; Di 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-soemmerda.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda zuständig?
Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Sömmerda, Buttstädt, Kölleda, Kindelbrück, Weißensee, Rastenberg, Elxleben, Gebesee und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://include-th.zfinder.de/211761101?tsaid_p090b02=882743&tsaid_p090b01=207359910&tsaid_p090b00=352015&tsaid_p0h0300=352015&tsaid_c=03&tsaid_s=09&tsaid_index02=20&tsaid_show02=20&tsaid_check02=15232520824&tsaid_p020k02=882743&tsaid_p010j0d=E
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbehörde Erfurt
- Ausländerbehörde Gera
- Ausländerbehörde Jena
- Ausländerbehörde Suhl
- Ausländerbehörde Weimar
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
- Ausländerbehörde Wartburgkreis
- Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
- Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Ausländerbehörde Landkreis Gotha
- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
- Ausländerbehörde Ilm-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
- Ausländerbehörde Landkreis Sonneberg
- Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
- Ausländerbehörde Saale-Holzland-Kreis
- Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Greiz
- Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land