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Thüringen

Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda

Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 67.693 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländer und Migration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00 Uhr; Di 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
include-th.zfinder.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda?

Anschrift: Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda. Telefon: +49 3634 354-840. Öffnungszeiten: Mo 08:00 - 12:00 Uhr; Di 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Do 08:00 - 12:00 Uhr; Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-soemmerda.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda zuständig?

Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Sömmerda, Buttstädt, Kölleda, Kindelbrück, Weißensee, Rastenberg, Elxleben, Gebesee und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://include-th.zfinder.de/211761101?tsaid_p090b02=882743&tsaid_p090b01=207359910&tsaid_p090b00=352015&tsaid_p0h0300=352015&tsaid_c=03&tsaid_s=09&tsaid_index02=20&tsaid_show02=20&tsaid_check02=15232520824&tsaid_p020k02=882743&tsaid_p010j0d=E

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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