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Thüringen

Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis

Zuständig für 59 Städte und Gemeinden mit rund 77.341 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Team Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
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Öffnungszeiten
Di 8–12 Uhr, 13–18 Uhr; Do 8–12 Uhr, 13–17 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mo und Mi geschlossen; telefonisch nur eingeschränkt erreichbar, Anfragen und Termine möglichst per E-Mail oder Kontaktformular
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Website der Behörde
saale-orla-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis?

Anschrift: Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz. Telefon: +49 3663 488-0. Öffnungszeiten: Di 8–12 Uhr, 13–18 Uhr; Do 8–12 Uhr, 13–17 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mo und Mi geschlossen; telefonisch nur eingeschränkt erreichbar, Anfragen und Termine möglichst per E-Mail oder Kontaktformular. E-Mail: auslaenderbehoerde@lrasok.thueringen.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis zuständig?

Für 59 Städte und Gemeinden, darunter Pößneck, Neustadt an der Orla, Schleiz, Bad Lobenstein, Rosenthal am Rennsteig, Triptis, Tanna, Saalburg-Ebersdorf und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.saale-orla-kreis.de/de/zustaendige-stelle/organisationseinheit/26/auslaenderwesenintegration_team_auslaenderbehoerde.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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