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Thüringen

Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 120.214 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen (Bereich Ausländerrecht).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
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Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Mo 8.30–12 Uhr, Di 8.30–12 Uhr, Do 8.30–12 Uhr und 13–17.30 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr, Mi geschlossen
Fax
+49 3693 485-8261
Website der Behörde
lra-sm.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen?

Anschrift: Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen. Telefon: +49 3693 485-8157. Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Mo 8.30–12 Uhr, Di 8.30–12 Uhr, Do 8.30–12 Uhr und 13–17.30 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr, Mi geschlossen. E-Mail: abh@lra-sm.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Meiningen, Schmalkalden, Zella-Mehlis, Steinbach-Hallenberg, Brotterode-Trusetal, Floh-Seligenthal, Kaltennordheim, Grabfeld und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lra-sm.de/soi/auslaenderbehoerde/aufenthalt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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