Thüringen
Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 100.105 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Bahnhofstraße 5
07318 Saalfeld/Saale
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3671 823-230
- Öffnungszeiten
- Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr; Fr 09:00–12:00 Uhr
- Website der Behörde
- kreis-slf.eu
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Saalfeld/Saale29.086 Einw.
- Rudolstadt24.852 Einw.
- Unterwellenborn8.261 Einw.
- Königsee6.979 Einw.
- Bad Blankenburg5.843 Einw.
- Uhlstädt-Kirchhasel5.320 Einw.
- Schwarzatal3.319 Einw.
- Probstzella2.672 Einw.
- Kaulsdorf2.340 Einw.
- Leutenberg1.919 Einw.
- Gräfenthal1.806 Einw.
- Lehesten1.495 Einw.
- Katzhütte1.170 Einw.
- Sitzendorf720 Einw.
- Unterweißbach707 Einw.
- Cursdorf590 Einw.
- Drognitz588 Einw.
- Schwarzburg515 Einw.
- Meura375 Einw.
- Allendorf334 Einw.
- Deesbach324 Einw.
- Döschnitz214 Einw.
- Altenbeuthen197 Einw.
- Rohrbach178 Einw.
- Hohenwarte158 Einw.
- Bechstedt143 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt?
Anschrift: Bahnhofstraße 5, 07318 Saalfeld/Saale. Telefon: +49 3671 823-230. Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr; Fr 09:00–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-slf.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zuständig?
Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Saalfeld/Saale, Rudolstadt, Unterwellenborn, Königsee, Bad Blankenburg, Uhlstädt-Kirchhasel, Schwarzatal, Probstzella und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://kreis-slf.eu/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=4147.15.1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbehörde Erfurt
- Ausländerbehörde Gera
- Ausländerbehörde Jena
- Ausländerbehörde Suhl
- Ausländerbehörde Weimar
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
- Ausländerbehörde Wartburgkreis
- Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
- Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Ausländerbehörde Landkreis Gotha
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- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
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