Thüringen
Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 71.738 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländer- und Flüchtlingswesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
Waldstraße 2
99706 Sondershausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3632 741-552
- Öffnungszeiten
- Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Terminvereinbarung telefonisch unter 03632 741-552)
- abh@kyffhaeuser.de
- Fax
- +49 3632 741-88512
- Website der Behörde
- kyffhaeuser.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Sondershausen20.910 Einw.
- Bad Frankenhausen/Kyffhäuser9.715 Einw.
- Roßleben-Wiehe7.062 Einw.
- Artern6.462 Einw.
- An der Schmücke5.881 Einw.
- Greußen5.544 Einw.
- Kyffhäuserland3.810 Einw.
- Ebeleben2.667 Einw.
- Helbedündorf2.113 Einw.
- Clingen985 Einw.
- Oberheldrungen711 Einw.
- Reinsdorf672 Einw.
- Gehofen599 Einw.
- Kalbsrieth591 Einw.
- Topfstedt534 Einw.
- Abtsbessingen463 Einw.
- Wasserthaleben357 Einw.
- Westgreußen351 Einw.
- Oberbösa291 Einw.
- Mönchpfiffel-Nikolausrieth284 Einw.
- Trebra283 Einw.
- Holzsußra268 Einw.
- Etzleben262 Einw.
- Borxleben261 Einw.
- Rockstedt200 Einw.
- Freienbessingen172 Einw.
- Bellstedt161 Einw.
- Niederbösa129 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis?
Anschrift: Waldstraße 2, 99706 Sondershausen. Telefon: +49 3632 741-552. Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Terminvereinbarung telefonisch unter 03632 741-552). E-Mail: abh@kyffhaeuser.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis zuständig?
Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Sondershausen, Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, Roßleben-Wiehe, Artern, An der Schmücke, Greußen, Kyffhäuserland, Ebeleben und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/aemter-organigramm/amt-fuer-auslaender-und-fluechtlingswesen/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbehörde Erfurt
- Ausländerbehörde Gera
- Ausländerbehörde Jena
- Ausländerbehörde Suhl
- Ausländerbehörde Weimar
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
- Ausländerbehörde Wartburgkreis
- Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Ausländerbehörde Landkreis Gotha
- Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
- Ausländerbehörde Ilm-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
- Ausländerbehörde Landkreis Sonneberg
- Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
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- Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Greiz
- Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land