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Thüringen

Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis

Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 71.738 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländer- und Flüchtlingswesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
Waldstraße 2
99706 Sondershausen
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Öffnungszeiten
Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Terminvereinbarung telefonisch unter 03632 741-552)
Fax
+49 3632 741-88512
Website der Behörde
kyffhaeuser.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis?

Anschrift: Waldstraße 2, 99706 Sondershausen. Telefon: +49 3632 741-552. Öffnungszeiten: Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr; sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Terminvereinbarung telefonisch unter 03632 741-552). E-Mail: abh@kyffhaeuser.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis zuständig?

Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Sondershausen, Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, Roßleben-Wiehe, Artern, An der Schmücke, Greußen, Kyffhäuserland, Ebeleben und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/aemter-organigramm/amt-fuer-auslaender-und-fluechtlingswesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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