Thüringen
Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 82.392 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (SG Migration).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3644 540-0
- Öffnungszeiten
- Vorsprache nur mit Termin; Terminvereinbarung per E-Mail
- post.abh@weimarerland.de
- Website der Behörde
- weimarerland.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Apolda22.787 Einw.
- Bad Sulza8.001 Einw.
- Bad Berka7.389 Einw.
- Am Ettersberg7.010 Einw.
- Blankenhain6.543 Einw.
- Grammetal6.437 Einw.
- Ilmtal-Weinstraße6.169 Einw.
- Kranichfeld3.376 Einw.
- Mellingen1.949 Einw.
- Magdala1.924 Einw.
- Großschwabhausen1.286 Einw.
- Klettbach1.239 Einw.
- Niedertrebra757 Einw.
- Ettersburg733 Einw.
- Umpferstedt669 Einw.
- Tonndorf641 Einw.
- Großheringen630 Einw.
- Neumark462 Einw.
- Kapellendorf415 Einw.
- Hohenfelden374 Einw.
- Schmiedehausen344 Einw.
- Lehnstedt338 Einw.
- Wiegendorf313 Einw.
- Nauendorf309 Einw.
- Ballstedt285 Einw.
- Rittersdorf268 Einw.
- Obertrebra236 Einw.
- Hetschburg227 Einw.
- Döbritschen225 Einw.
- Vollersroda206 Einw.
- Buchfart202 Einw.
- Eberstedt200 Einw.
- Hammerstedt184 Einw.
- Frankendorf150 Einw.
- Oettern114 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land?
Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda. Telefon: +49 3644 540-0. Öffnungszeiten: Vorsprache nur mit Termin; Terminvereinbarung per E-Mail. E-Mail: post.abh@weimarerland.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land zuständig?
Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Apolda, Bad Sulza, Bad Berka, Am Ettersberg, Blankenhain, Grammetal, Ilmtal-Weinstraße, Kranichfeld und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.weimarerland.de/de/auslaenderbehoerde.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbehörde Erfurt
- Ausländerbehörde Gera
- Ausländerbehörde Jena
- Ausländerbehörde Suhl
- Ausländerbehörde Weimar
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
- Ausländerbehörde Wartburgkreis
- Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
- Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Ausländerbehörde Landkreis Gotha
- Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
- Ausländerbehörde Ilm-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Sonneberg
- Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
- Ausländerbehörde Saale-Holzland-Kreis
- Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Greiz
- Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land