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Thüringen

Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land

Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 82.392 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (SG Migration).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
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Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin; Terminvereinbarung per E-Mail
Website der Behörde
weimarerland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land?

Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda. Telefon: +49 3644 540-0. Öffnungszeiten: Vorsprache nur mit Termin; Terminvereinbarung per E-Mail. E-Mail: post.abh@weimarerland.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land zuständig?

Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Apolda, Bad Sulza, Bad Berka, Am Ettersberg, Blankenhain, Grammetal, Ilmtal-Weinstraße, Kranichfeld und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.weimarerland.de/de/auslaenderbehoerde.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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