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Thüringen

Ausländerbehörde Wartburgkreis

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 154.957 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration und Integration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
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Öffnungszeiten
Mo, Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi geschlossen; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr; Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin
Fax
+49 3695 617599
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Website der Behörde
wartburgkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Wartburgkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Wartburgkreis?

Anschrift: Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Telefon: +49 3695 6150. Öffnungszeiten: Mo, Di 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi geschlossen; Do 09:00–12:00 Uhr und 13:00–17:30 Uhr; Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Wartburgkreis zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Eisenach, Bad Salzungen, Gerstungen, Bad Liebenstein, Dermbach, Wutha-Farnroda, Werra-Suhl-Tal, Hörselberg-Hainich und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Wartburgkreis weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Besucheranschrift Eisenach, Eisenach.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Wartburgkreis?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termin.wartburgkreis.de/select2?md=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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