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Thüringen

Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis

Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 94.613 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen/Thüringen
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Öffnungszeiten
Servicezeiten (Terminsystem): Di 8–12 Uhr, 14–18 Uhr; Do 8–12 Uhr, 14–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mo und Mi keine
Fax
+49 3601 801081
Website der Behörde
unstrut-hainich-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis?

Anschrift: Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen/Thüringen. Telefon: +49 3601 800. Öffnungszeiten: Servicezeiten (Terminsystem): Di 8–12 Uhr, 14–18 Uhr; Do 8–12 Uhr, 14–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mo und Mi keine.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis zuständig?

Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Mühlhausen/Thüringen, Bad Langensalza, Südeichsfeld, Unstrut-Hainich, Unstruttal, Nottertal-Heilinger Höhen, Vogtei, Herbsleben und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/landkreis/landratsamt/fachbereich-ii-oeffentliche-ordnung/fachdienst-sicherheit-ordnung-und-migration/migration/auslaenderbehoerde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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