Thüringen
Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 94.613 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen/Thüringen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3601 800
- Öffnungszeiten
- Servicezeiten (Terminsystem): Di 8–12 Uhr, 14–18 Uhr; Do 8–12 Uhr, 14–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mo und Mi keine
- Fax
- +49 3601 801081
- Website der Behörde
- unstrut-hainich-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Mühlhausen/Thüringen36.353 Einw.
- Bad Langensalza16.717 Einw.
- Südeichsfeld6.419 Einw.
- Unstrut-Hainich6.378 Einw.
- Unstruttal5.993 Einw.
- Nottertal-Heilinger Höhen5.750 Einw.
- Vogtei4.180 Einw.
- Herbsleben2.781 Einw.
- Bad Tennstedt2.399 Einw.
- Körner1.604 Einw.
- Ballhausen821 Einw.
- Kammerforst776 Einw.
- Kirchheilingen754 Einw.
- Großvargula689 Einw.
- Kutzleben607 Einw.
- Urleben369 Einw.
- Sundhausen362 Einw.
- Marolterode289 Einw.
- Oppershausen273 Einw.
- Bruchstedt268 Einw.
- Haussömmern198 Einw.
- Mittelsömmern189 Einw.
- Blankenburg161 Einw.
- Hornsömmern144 Einw.
- Tottleben139 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis?
Anschrift: Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen/Thüringen. Telefon: +49 3601 800. Öffnungszeiten: Servicezeiten (Terminsystem): Di 8–12 Uhr, 14–18 Uhr; Do 8–12 Uhr, 14–16 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Mo und Mi keine.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis zuständig?
Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Mühlhausen/Thüringen, Bad Langensalza, Südeichsfeld, Unstrut-Hainich, Unstruttal, Nottertal-Heilinger Höhen, Vogtei, Herbsleben und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Unstrut-Hainich-Kreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/landkreis/landratsamt/fachbereich-ii-oeffentliche-ordnung/fachdienst-sicherheit-ordnung-und-migration/migration/auslaenderbehoerde/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbehörde Erfurt
- Ausländerbehörde Gera
- Ausländerbehörde Jena
- Ausländerbehörde Suhl
- Ausländerbehörde Weimar
- Ausländerbehörde Landkreis Eichsfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Nordhausen
- Ausländerbehörde Wartburgkreis
- Ausländerbehörde Kyffhäuserkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Schmalkalden-Meiningen
- Ausländerbehörde Landkreis Gotha
- Ausländerbehörde Landkreis Sömmerda
- Ausländerbehörde Landkreis Hildburghausen
- Ausländerbehörde Ilm-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Weimarer Land
- Ausländerbehörde Landkreis Sonneberg
- Ausländerbehörde Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
- Ausländerbehörde Saale-Holzland-Kreis
- Ausländerbehörde Saale-Orla-Kreis
- Ausländerbehörde Landkreis Greiz
- Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land