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Thüringen

Ausländerbehörde Landkreis Greiz

Zuständig für 42 Städte und Gemeinden mit rund 93.707 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Greiz
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Servicezeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung: Mo 09–13 Uhr; Di 09–12 Uhr und 13–17 Uhr; Mi 13–16 Uhr; Do 09–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 09–13 Uhr
Fax
+49 3661 876-77348
Postanschrift
Postfach 1352
07962 Greiz
Website der Behörde
landkreis-greiz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Greiz zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Greiz?

Anschrift: Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz. Telefon: +49 3661 876-0. Öffnungszeiten: Servicezeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung: Mo 09–13 Uhr; Di 09–12 Uhr und 13–17 Uhr; Mi 13–16 Uhr; Do 09–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 09–13 Uhr. E-Mail: auslaender@landkreis-greiz.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Greiz zuständig?

Für 42 Städte und Gemeinden, darunter Greiz, Zeulenroda-Triebes, Weida, Berga-Wünschendorf, Ronneburg, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Langenwetzendorf, Bad Köstritz und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Greiz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/organisatorisch/kreisverwaltung/redakteursebene-aemter/amt-fuer-migration

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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