Zeulenroda-Triebes · Landkreis Greiz · 15.677 Einwohner
Ausländerbehörde für Zeulenroda-Triebes
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Greiz mit Sitz in Greiz.
Postleitzahlen in Zeulenroda-Triebes: 07937, 07950
Ausländerbehörde Landkreis Greiz
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Greiz
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3661 876-0
- Öffnungszeiten
- Servicezeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung: Mo 09–13 Uhr; Di 09–12 Uhr und 13–17 Uhr; Mi 13–16 Uhr; Do 09–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 09–13 Uhr
- Fax
- +49 3661 876-77348
- Postanschrift
- Postfach 1352
07962 Greiz - Website der Behörde
- landkreis-greiz.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Zeulenroda-Triebes zuständig?
Für Zeulenroda-Triebes (Landkreis Greiz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Greiz zuständig, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, Telefon +49 3661 876-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Zeulenroda-Triebes?
Zur Gemeinde Zeulenroda-Triebes gehören die Postleitzahlen 07937, 07950. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Greiz erreichbar?
Öffnungszeiten: Servicezeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung: Mo 09–13 Uhr; Di 09–12 Uhr und 13–17 Uhr; Mi 13–16 Uhr; Do 09–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 09–13 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).