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Schönebeck (Elbe) · Salzlandkreis · 30.419 Einwohner

Ausländerbehörde für Schönebeck (Elbe)

Zuständig ist die Ausländerbehörde Salzlandkreis mit Sitz in Bernburg (Saale).

Postleitzahlen in Schönebeck (Elbe): 39217, 39218

Ausländerbehörde Salzlandkreis

Anschrift
Ausländerbehörde Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)
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Öffnungszeiten
Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Mo, Mi geschlossen
Website der Behörde
salzlandkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Schönebeck (Elbe) zuständig?

Für Schönebeck (Elbe) (Salzlandkreis) ist die Ausländerbehörde Salzlandkreis zuständig, Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale), Telefon +49 3471 684-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönebeck (Elbe)?

Zur Gemeinde Schönebeck (Elbe) gehören die Postleitzahlen 39217, 39218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Salzlandkreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Mo, Mi geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Salzlandkreis für