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Sachsen-Anhalt

Ausländerbehörde Salzlandkreis

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 180.771 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländer- und Asylrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)
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Öffnungszeiten
Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Mo, Mi geschlossen
Website der Behörde
salzlandkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Salzlandkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Salzlandkreis?

Anschrift: Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale). Telefon: +49 3471 684-0. Öffnungszeiten: Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 9–12 Uhr (nur nach Terminvereinbarung); Mo, Mi geschlossen. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-slk.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Salzlandkreis zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe), Aschersleben, Staßfurt, Calbe (Saale), Könnern, Barby, Seeland und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Salzlandkreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.salzlandkreis.de/themenbereiche/auslaender-asyl/auslaenderbehoerde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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