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Sachsen-Anhalt

Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 129.029 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Welcome Center).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz
Alte Promenade 27
06526 Sangerhausen
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Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten zur Terminvereinbarung: Mo 8.30–10 Uhr, Di 8.30–10 Uhr, Mi 13.30–15 Uhr, Do 8.30–10 Uhr; persönliche Vorsprache nur mit Termin
Website der Behörde
mansfeldsuedharz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz?

Anschrift: Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen. Telefon: +49 3464 535 0. Öffnungszeiten: Telefonische Sprechzeiten zur Terminvereinbarung: Mo 8.30–10 Uhr, Di 8.30–10 Uhr, Mi 13.30–15 Uhr, Do 8.30–10 Uhr; persönliche Vorsprache nur mit Termin.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Sangerhausen, Eisleben, Hettstedt, Südharz, Seegebiet Mansfelder Land, Mansfeld, Allstedt, Gerbstedt und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.mansfeldsuedharz.de/bildung-soziales-und-gesundheit/integration-und-migration

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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