Ausländerbehörden.org

Sachsen-Anhalt

Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 153.035 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachbereich Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr; Fr 9–12 Uhr; Mo, Mi geschlossen (an beiden Standorten)
Website der Behörde
anhalt-bitterfeld.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld?

Anschrift: Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt). Telefon: +49 3496 60-1521. Öffnungszeiten: Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr; Fr 9–12 Uhr; Mo, Mi geschlossen (an beiden Standorten). E-Mail: auslaenderangelegenheiten@anhalt-bitterfeld.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt), Zerbst/Anhalt, Sandersdorf-Brehna, Südliches Anhalt, Muldestausee, Zörbig, Raguhn-Jeßnitz und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Bitterfeld, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/amt-fuer-auslaenderangelegenheiten/amt-fuer-auslaenderangelegenheiten.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt