Sachsen-Anhalt
Ausländerbehörde Burgenlandkreis
Zuständig für 33 Städte und Gemeinden mit rund 173.684 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3445 73-2443
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten (Terminvereinbarung): Di 9.00–10.00 Uhr und 16.00–17.00 Uhr; Do 9.00–10.00 Uhr und 13.00–14.00 Uhr
- migrationsagentur@blk.de
- Fax
- +49 3445 73-2499
- Website der Behörde
- burgenlandkreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Burgenlandkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Weißenfels37.929 Einw.
- Naumburg (Saale)31.940 Einw.
- Zeitz28.328 Einw.
- Hohenmölsen9.211 Einw.
- Lützen8.242 Einw.
- Elsteraue7.765 Einw.
- Teuchern7.712 Einw.
- Freyburg (Unstrut)4.433 Einw.
- Nebra (Unstrut)2.937 Einw.
- Laucha an der Unstrut2.657 Einw.
- Bad Bibra2.515 Einw.
- Osterfeld2.346 Einw.
- Kretzschau2.329 Einw.
- Eckartsberga2.255 Einw.
- Droyßig1.820 Einw.
- Gutenborn1.724 Einw.
- Wetterzeube1.645 Einw.
- Kaiserpfalz1.572 Einw.
- An der Poststraße1.571 Einw.
- Mertendorf1.538 Einw.
- Karsdorf1.392 Einw.
- Finne1.161 Einw.
- Gleina1.140 Einw.
- Balgstädt1.057 Einw.
- Lanitz-Hassel-Tal1.010 Einw.
- Finneland1.007 Einw.
- Goseck986 Einw.
- Schönburg968 Einw.
- Meineweh967 Einw.
- Molauer Land961 Einw.
- Schnaudertal875 Einw.
- Stößen869 Einw.
- Wethau822 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Burgenlandkreis?
Anschrift: Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale). Telefon: +49 3445 73-2443. Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Terminvereinbarung): Di 9.00–10.00 Uhr und 16.00–17.00 Uhr; Do 9.00–10.00 Uhr und 13.00–14.00 Uhr. E-Mail: migrationsagentur@blk.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Burgenlandkreis zuständig?
Für 33 Städte und Gemeinden, darunter Weißenfels, Naumburg (Saale), Zeitz, Hohenmölsen, Lützen, Elsteraue, Teuchern, Freyburg (Unstrut) und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Burgenlandkreis?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://burgenlandkreis.termine-reservieren.online/select2?md=2
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt
- Ausländerbehörde Dessau-Roßlau
- Ausländerbehörde Halle (Saale)
- Ausländerbehörde Magdeburg
- Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel
- Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Börde
- Ausländerbehörde Landkreis Harz
- Ausländerbehörde Landkreis Jerichower Land
- Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz
- Ausländerbehörde Saalekreis
- Ausländerbehörde Salzlandkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Stendal
- Ausländerbehörde Landkreis Wittenberg