Sachsen-Anhalt
Ausländerbehörde Landkreis Börde
Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 167.924 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Börde
Kronesruhe 8
39340 Haldensleben
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3904 7240-2350
- Öffnungszeiten
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; vorab persönlichen Termin vereinbaren
- Fax
- +49 3904 7240-52302
- Website der Behörde
- landkreis-boerde.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Börde zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Haldensleben19.121 Einw.
- Oschersleben (Bode)18.859 Einw.
- Hohe Börde18.747 Einw.
- Wanzleben-Börde13.724 Einw.
- Oebisfelde-Weferlingen13.002 Einw.
- Wolmirstedt12.323 Einw.
- Barleben9.137 Einw.
- Sülzetal8.577 Einw.
- Niedere Börde6.726 Einw.
- Eilsleben3.546 Einw.
- Hötensleben3.388 Einw.
- Gröningen3.343 Einw.
- Colbitz3.331 Einw.
- Calvörde3.185 Einw.
- Flechtingen2.690 Einw.
- Erxleben2.664 Einw.
- Rogätz2.166 Einw.
- Am Großen Bruch2.043 Einw.
- Zielitz1.932 Einw.
- Angern1.881 Einw.
- Harbke1.748 Einw.
- Westheide1.657 Einw.
- Wefensleben1.582 Einw.
- Ausleben1.576 Einw.
- Burgstall1.480 Einw.
- Kroppenstedt1.357 Einw.
- Ingersleben1.290 Einw.
- Sommersdorf1.271 Einw.
- Völpke1.093 Einw.
- Altenhausen967 Einw.
- Loitsche-Heinrichsberg922 Einw.
- Ummendorf914 Einw.
- Bülstringen879 Einw.
- Beendorf803 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Börde?
Anschrift: Kronesruhe 8, 39340 Haldensleben. Telefon: +49 3904 7240-2350. Öffnungszeiten: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen; vorab persönlichen Termin vereinbaren. E-Mail: migration@landkreis-boerde.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Börde zuständig?
Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Haldensleben, Oschersleben (Bode), Hohe Börde, Wanzleben-Börde, Oebisfelde-Weferlingen, Wolmirstedt, Barleben, Sülzetal und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Börde?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/amt-fuer-soziales-und-integration/sg-auslaenderwesen-staatsangehoerigkeiten
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt
- Ausländerbehörde Dessau-Roßlau
- Ausländerbehörde Halle (Saale)
- Ausländerbehörde Magdeburg
- Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel
- Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Ausländerbehörde Burgenlandkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Harz
- Ausländerbehörde Landkreis Jerichower Land
- Ausländerbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz
- Ausländerbehörde Saalekreis
- Ausländerbehörde Salzlandkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Stendal
- Ausländerbehörde Landkreis Wittenberg