Sandersdorf-Brehna · Landkreis Anhalt-Bitterfeld · 14.130 Einwohner
Ausländerbehörde für Sandersdorf-Brehna
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Sitz in Köthen (Anhalt).
Postleitzahlen in Sandersdorf-Brehna: 06792, 06794, 06796, 06809
Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3496 60-1521
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr; Fr 9–12 Uhr; Mo, Mi geschlossen (an beiden Standorten)
- Website der Behörde
- anhalt-bitterfeld.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Sandersdorf-Brehna zuständig?
Für Sandersdorf-Brehna (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständig, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), Telefon +49 3496 60-1521.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sandersdorf-Brehna?
Zur Gemeinde Sandersdorf-Brehna gehören die Postleitzahlen 06792, 06794, 06796, 06809. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld erreichbar?
Öffnungszeiten: Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr; Fr 9–12 Uhr; Mo, Mi geschlossen (an beiden Standorten).
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).