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Bitterfeld-Wolfen · Landkreis Anhalt-Bitterfeld · 36.592 Einwohner

Ausländerbehörde für Bitterfeld-Wolfen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Sitz in Köthen (Anhalt). In Bitterfeld-Wolfen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bitterfeld-Wolfen: 06749, 06766, 06803, 06808

Standort in Bitterfeld-Wolfen

  • Standort BitterfeldRöhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT BitterfeldSchwerpunkt Unionsbürger sowie Flüchtlings-/Asylbewerberangelegenheiten

Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
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Öffnungszeiten
Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr; Fr 9–12 Uhr; Mo, Mi geschlossen (an beiden Standorten)
Website der Behörde
anhalt-bitterfeld.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Bitterfeld-Wolfen zuständig?

Für Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständig, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), Telefon +49 3496 60-1521.

Gibt es eine Ausländerbehörde in Bitterfeld-Wolfen?

Ja. Die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat in Bitterfeld-Wolfen einen Standort: Standort Bitterfeld, Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bitterfeld-Wolfen?

Zur Gemeinde Bitterfeld-Wolfen gehören die Postleitzahlen 06749, 06766, 06803, 06808. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr; Do 9–12 Uhr und 14–17 Uhr; Fr 9–12 Uhr; Mo, Mi geschlossen (an beiden Standorten).

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld für