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Stein · Landkreis Fürth · 14.866 Einwohner

Ausländerbehörde für Stein

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Fürth mit Sitz in Zirndorf.

Postleitzahlen in Stein: 90547

Ausländerbehörde Landkreis Fürth

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Mi 7:30–16:00 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; und nach Vereinbarung
Website der Behörde
landkreis-fuerth.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Stein zuständig?

Für Stein (Landkreis Fürth) ist die Ausländerbehörde Landkreis Fürth zuständig, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Telefon +49 911 9773-3036.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stein?

Zur Gemeinde Stein gehören die Postleitzahlen 90547. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Fürth erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Mi 7:30–16:00 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Fürth für