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Steinau an der Straße · Main-Kinzig-Kreis · 10.189 Einwohner

Ausländerbehörde für Steinau an der Straße

Zuständig ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis mit Sitz in Gelnhausen.

Postleitzahlen in Steinau an der Straße: 36396

Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis
Barbarossastraße 16–18
63571 Gelnhausen
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Do 10–12 Uhr und 13–17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr); Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin
Fax
+49 6051 85-11899
Website der Behörde
mkk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Steinau an der Straße zuständig?

Für Steinau an der Straße (Main-Kinzig-Kreis) ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis zuständig, Barbarossastraße 16–18, 63571 Gelnhausen, Telefon +49 6051 85-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steinau an der Straße?

Zur Gemeinde Steinau an der Straße gehören die Postleitzahlen 36396. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Do 10–12 Uhr und 13–17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr); Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis für