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Hessen

Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis

Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 322.958 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration und Aufenthalt (Ausländerbehörde).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis
Barbarossastraße 16–18
63571 Gelnhausen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Do 10–12 Uhr und 13–17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr); Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin
Fax
+49 6051 85-11899
Website der Behörde
mkk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis?

Anschrift: Barbarossastraße 16–18, 63571 Gelnhausen. Telefon: +49 6051 85-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Do 10–12 Uhr und 13–17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr); Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin. E-Mail: auslaenderbehoerde@mkk.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis zuständig?

Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Maintal, Gelnhausen, Bruchköbel, Nidderau, Erlensee, Schlüchtern, Gründau, Langenselbold und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LKMK.32.4&mode=cc&cc_key=TerminanfrageAuslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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