Hessen
Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis
Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 322.958 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration und Aufenthalt (Ausländerbehörde).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis
Barbarossastraße 16–18
63571 Gelnhausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6051 85-0
- Öffnungszeiten
- Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Do 10–12 Uhr und 13–17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr); Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin
- Fax
- +49 6051 85-11899
- Website der Behörde
- mkk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Maintal38.987 Einw.
- Gelnhausen23.290 Einw.
- Bruchköbel20.509 Einw.
- Nidderau20.119 Einw.
- Erlensee15.907 Einw.
- Schlüchtern15.723 Einw.
- Gründau14.560 Einw.
- Langenselbold14.440 Einw.
- Freigericht14.165 Einw.
- Bad Soden-Salmünster13.719 Einw.
- Wächtersbach12.731 Einw.
- Schöneck11.837 Einw.
- Rodenbach11.074 Einw.
- Steinau an der Straße10.189 Einw.
- Bad Orb9.934 Einw.
- Linsengericht9.679 Einw.
- Sinntal8.680 Einw.
- Biebergemünd8.240 Einw.
- Hasselroth7.386 Einw.
- Großkrotzenburg7.284 Einw.
- Birstein6.094 Einw.
- Neuberg5.296 Einw.
- Brachttal4.844 Einw.
- Hammersbach4.843 Einw.
- Niederdorfelden4.215 Einw.
- Ronneburg3.532 Einw.
- Jossgrund3.407 Einw.
- Flörsbachtal2.274 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis?
Anschrift: Barbarossastraße 16–18, 63571 Gelnhausen. Telefon: +49 6051 85-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Do 10–12 Uhr und 13–17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr); Fr geschlossen; Vorsprache nur mit Termin. E-Mail: auslaenderbehoerde@mkk.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis zuständig?
Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Maintal, Gelnhausen, Bruchköbel, Nidderau, Erlensee, Schlüchtern, Gründau, Langenselbold und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Main-Kinzig-Kreis?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LKMK.32.4&mode=cc&cc_key=TerminanfrageAuslaenderbehoerde
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Darmstadt
- Ausländerbehörde Frankfurt am Main
- Ausländerbehörde Offenbach am Main
- Ausländerbehörde Wiesbaden
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- Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau
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- Ausländerbehörde Bad Homburg v. d. Höhe
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