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Hessen

Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Kassel

Zuständig für 29 Städte und Gemeinden mit rund 428.303 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Kassel
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.30–12.30 Uhr; Mi 14–17.30 Uhr; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
kassel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Kassel zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Kassel?

Anschrift: Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel. Telefon: +49 561 115. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.30–12.30 Uhr; Mi 14–17.30 Uhr; nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Kassel zuständig?

Für 29 Städte und Gemeinden, darunter Kassel, Baunatal, Vellmar, Hofgeismar, Lohfelden, Kaufungen, Fuldatal, Wolfhagen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde von Stadt und Landkreis Kassel?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kassel.de/service/oe/Dezernate_-_DEZ/IV_-_Dezernat_IV_-_Buergerangelegenheiten__Soziales__Digitalisierung_und_Tourismus/33_-_Buergeramt/334_-_Abteilung_fuer_Zuwanderung_und_Integration_Stadt_und_Landkreis_Kassel/334-Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration-Stadt-und-Landkreis-Kassel.php

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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