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Hessen

Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 180.071 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Personenstandswesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Mi 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Do 13.30–17.30 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
schwalm-eder-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis?

Anschrift: Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze). Telefon: +49 5681 775-7731. Öffnungszeiten: Mo 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Mi 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Do 13.30–17.30 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderwesen@schwalm-eder-kreis.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Schwalmstadt, Homberg (Efze), Fritzlar, Melsungen, Borken (Hessen), Felsberg, Gudensberg, Edermünde und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/schwalmederkreis/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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