Hessen
Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis
Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 180.071 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Personenstandswesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5681 775-7731
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Mi 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Do 13.30–17.30 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- schwalm-eder-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Schwalmstadt18.420 Einw.
- Homberg (Efze)14.703 Einw.
- Fritzlar14.493 Einw.
- Melsungen13.994 Einw.
- Borken (Hessen)12.268 Einw.
- Felsberg10.535 Einw.
- Gudensberg9.925 Einw.
- Edermünde7.371 Einw.
- Wabern7.262 Einw.
- Frielendorf7.114 Einw.
- Neukirchen6.782 Einw.
- Spangenberg5.967 Einw.
- Niedenstein5.570 Einw.
- Guxhagen5.347 Einw.
- Willingshausen4.567 Einw.
- Knüllwald4.443 Einw.
- Bad Zwesten3.941 Einw.
- Malsfeld3.698 Einw.
- Oberaula3.251 Einw.
- Körle3.119 Einw.
- Morschen3.109 Einw.
- Neuental3.018 Einw.
- Schrecksbach2.938 Einw.
- Gilserberg2.859 Einw.
- Ottrau2.207 Einw.
- Jesberg2.084 Einw.
- Schwarzenborn1.086 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis?
Anschrift: Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze). Telefon: +49 5681 775-7731. Öffnungszeiten: Mo 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Mi 8–12 und 13.30–15.30 Uhr; Do 13.30–17.30 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderwesen@schwalm-eder-kreis.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis zuständig?
Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Schwalmstadt, Homberg (Efze), Fritzlar, Melsungen, Borken (Hessen), Felsberg, Gudensberg, Edermünde und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/schwalmederkreis/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Darmstadt
- Ausländerbehörde Frankfurt am Main
- Ausländerbehörde Offenbach am Main
- Ausländerbehörde Wiesbaden
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