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Hessen

Ausländerbehörde Hochtaunuskreis

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 184.976 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde, Flüchtlinge und Personenstandswesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Hochtaunuskreis
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
hochtaunuskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis?

Anschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Telefon: +49 6172 999-0. E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Oberursel (Taunus), Friedrichsdorf, Kronberg im Taunus, Königstein im Taunus, Usingen, Neu-Anspach, Steinbach (Taunus), Schmitten im Taunus und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Hochtaunuskreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Soziales-Integration/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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