Hessen
Ausländerbehörde Landkreis Offenbach
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 358.022 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländerangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6074 8180-1347
- Öffnungszeiten
- Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- kreis-offenbach.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Rodgau45.277 Einw.
- Dreieich41.692 Einw.
- Langen (Hessen)38.785 Einw.
- Neu-Isenburg37.926 Einw.
- Dietzenbach35.561 Einw.
- Mühlheim am Main29.194 Einw.
- Rödermark28.753 Einw.
- Obertshausen25.316 Einw.
- Seligenstadt21.298 Einw.
- Heusenstamm19.312 Einw.
- Hainburg14.465 Einw.
- Egelsbach10.960 Einw.
- Mainhausen9.483 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach?
Anschrift: Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach. Telefon: +49 6074 8180-1347. Öffnungszeiten: Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-offenbach.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Rodgau, Dreieich, Langen (Hessen), Neu-Isenburg, Dietzenbach, Mühlheim am Main, Rödermark, Obertshausen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Offenbach?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.kreis-offenbach.de/index.php?La=1&object=tx,4013.1285.1&kuo=2&sub=0
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Offenbach am Main
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