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Hessen

Ausländerbehörde Landkreis Offenbach

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 358.022 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
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Öffnungszeiten
Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung
Website der Behörde
kreis-offenbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach?

Anschrift: Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach. Telefon: +49 6074 8180-1347. Öffnungszeiten: Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-offenbach.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Rodgau, Dreieich, Langen (Hessen), Neu-Isenburg, Dietzenbach, Mühlheim am Main, Rödermark, Obertshausen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Offenbach?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.kreis-offenbach.de/index.php?La=1&object=tx,4013.1285.1&kuo=2&sub=0

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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