Hessen
Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg
Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 155.126 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg
Südring 2
34497 Korbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5631 954-0
- Öffnungszeiten
- Ohne Terminvereinbarung keine Vorsprache möglich
- Website der Behörde
- landkreis-waldeck-frankenberg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Korbach22.901 Einw.
- Frankenberg (Eder)17.635 Einw.
- Bad Wildungen17.364 Einw.
- Bad Arolsen16.050 Einw.
- Allendorf (Eder)7.518 Einw.
- Waldeck6.905 Einw.
- Volkmarsen6.535 Einw.
- Edertal6.181 Einw.
- Willingen (Upland)5.672 Einw.
- Vöhl5.460 Einw.
- Battenberg (Eder)5.450 Einw.
- Diemelstadt5.186 Einw.
- Burgwald4.932 Einw.
- Diemelsee4.507 Einw.
- Twistetal4.219 Einw.
- Lichtenfels4.051 Einw.
- Gemünden (Wohra)3.606 Einw.
- Haina (Kloster)3.256 Einw.
- Hatzfeld (Eder)2.865 Einw.
- Frankenau2.782 Einw.
- Rosenthal2.051 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Anschrift: Südring 2, 34497 Korbach. Telefon: +49 5631 954-0. Öffnungszeiten: Ohne Terminvereinbarung keine Vorsprache möglich. E-Mail: auslaenderwesen@lkwafkb.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg zuständig?
Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Korbach, Frankenberg (Eder), Bad Wildungen, Bad Arolsen, Allendorf (Eder), Waldeck, Volkmarsen, Edertal und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://tevis.ekom21.de/wafkb/select2?md=1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Frankfurt am Main
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