Hessen
Ausländerbehörde Vogelsbergkreis
Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 101.163 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Vogelsbergkreis
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6641 977-131
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
- abh@vogelsbergkreis.de
- Website der Behörde
- vogelsbergkreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Vogelsbergkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Alsfeld15.307 Einw.
- Lauterbach (Hessen)13.047 Einw.
- Schotten9.641 Einw.
- Schlitz9.271 Einw.
- Mücke9.267 Einw.
- Homberg (Ohm)6.973 Einw.
- Herbstein4.583 Einw.
- Grebenhain4.436 Einw.
- Wartenberg3.469 Einw.
- Kirtorf3.072 Einw.
- Freiensteinau2.967 Einw.
- Schwalmtal2.750 Einw.
- Ulrichstein2.728 Einw.
- Gemünden (Felda)2.646 Einw.
- Romrod2.574 Einw.
- Grebenau2.273 Einw.
- Lautertal (Vogelsberg)2.227 Einw.
- Feldatal2.178 Einw.
- Antrifttal1.754 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Vogelsbergkreis?
Anschrift: Goldhelg 20, 36341 Lauterbach. Telefon: +49 6641 977-131. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: abh@vogelsbergkreis.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Vogelsbergkreis zuständig?
Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Alsfeld, Lauterbach (Hessen), Schotten, Schlitz, Mücke, Homberg (Ohm), Herbstein, Grebenhain und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Vogelsbergkreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/auslaender-integration/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Hessen
- Ausländerbehörde Darmstadt
- Ausländerbehörde Frankfurt am Main
- Ausländerbehörde Offenbach am Main
- Ausländerbehörde Wiesbaden
- Ausländerbehörde Hanau
- Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße
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