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Hessen

Ausländerbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 169.261 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8–14 Uhr; Mi geschlossen; grundsätzlich nur mit Termin
Website der Behörde
marburg-biedenkopf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Die Behörde hat Standorte in Marburg und Biedenkopf; die eigenen Seiten nennen dafür keine Straßenanschrift. Besucheranschrift der Ausländerbehörde ließ sich aus amtlichen Quellen nicht eindeutig bestätigen – bitte auf der Website prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf?

Telefon: +49 6421 405-1699. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8–14 Uhr; Mi geschlossen; grundsätzlich nur mit Termin. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Stadtallendorf, Kirchhain, Biedenkopf, Gladenbach, Dautphetal, Neustadt (Hessen), Ebsdorfergrund, Wetter (Hessen) und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termin.marburg-biedenkopf.de/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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