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Hessen

Ausländerbehörde Bad Homburg v. d. Höhe

Zuständig für Bad Homburg v. d. Höhe.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Bad Homburg v. d. Höhe
Bahnhofstraße 16–18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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Öffnungszeiten
Persönliche Beratung nur nach Termin
Website der Behörde
bad-homburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Bad Homburg v. d. Höhe?

Anschrift: Bahnhofstraße 16–18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Telefon: +49 6172 100-0. Öffnungszeiten: Persönliche Beratung nur nach Termin. E-Mail: auslaenderwesen@bad-homburg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Bad Homburg v. d. Höhe?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.bad-homburg.de/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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