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Hessen

Ausländerbehörde Wiesbaden

Zuständig für Wiesbaden.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Wiesbaden
Alcide-de-Gasperi-Straße 3
65197 Wiesbaden
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Öffnungszeiten
Service-Telefon: Mo, Di, Mi, Fr 11–12 Uhr; Vorsprachen nur mit Termin
Website der Behörde
wiesbaden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Wiesbaden?

Anschrift: Alcide-de-Gasperi-Straße 3, 65197 Wiesbaden. Telefon: +49 611 313657. Öffnungszeiten: Service-Telefon: Mo, Di, Mi, Fr 11–12 Uhr; Vorsprachen nur mit Termin. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Wiesbaden?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.wiesbaden.de/rathaus/formulare/termin-auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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