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Hessen

Ausländerbehörde Marburg

Zuständig für Marburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst 31 - Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Marburg
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
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Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 08:00–10:00 Uhr; Besuche nur mit Termin
Fax
+49 6421 201-1837
Website der Behörde
marburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Marburg?

Anschrift: Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg. Telefon: +49 6421 201-1010. Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 08:00–10:00 Uhr; Besuche nur mit Termin. E-Mail: auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Marburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.marburg.de/buergerservice/online/angebot/online-terminvergabe-fuer-die-auslaenderbehoerde-900000083-23001.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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