Ausländerbehörden.org

Hessen

Ausländerbehörde Gießen

Zuständig für Gießen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Info Aufenthaltsrecht und Integration: Mo, Mi, Do 8:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr; Di geschlossen; Terminvereinbarung per E-Mail an die Ausländerbehörde
Fax
+49 641 306-2303
Website der Behörde
giessen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Gießen?

Anschrift: Berliner Platz 1, 35390 Gießen. Telefon: +49 641 306-2280. Öffnungszeiten: Info Aufenthaltsrecht und Integration: Mo, Mi, Do 8:00–12:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr; Di geschlossen; Terminvereinbarung per E-Mail an die Ausländerbehörde. E-Mail: auslaenderbehoerde@giessen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Gießen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.giessen.de/Kurzmen%C3%BC/Adressausgabe/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde.php?ModID=9&FID=684.41.1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Hessen