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Neu-Isenburg · Landkreis Offenbach · 37.926 Einwohner

Ausländerbehörde für Neu-Isenburg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach mit Sitz in Dietzenbach.

Postleitzahlen in Neu-Isenburg: 63263

Ausländerbehörde Landkreis Offenbach

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
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Öffnungszeiten
Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung
Website der Behörde
kreis-offenbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neu-Isenburg zuständig?

Für Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach) ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach zuständig, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon +49 6074 8180-1347.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neu-Isenburg?

Zur Gemeinde Neu-Isenburg gehören die Postleitzahlen 63263. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach erreichbar?

Öffnungszeiten: Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach für