Hainburg · Landkreis Offenbach · 14.465 Einwohner
Ausländerbehörde für Hainburg
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach mit Sitz in Dietzenbach.
Postleitzahlen in Hainburg: 63512
Ausländerbehörde Landkreis Offenbach
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6074 8180-1347
- Öffnungszeiten
- Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- kreis-offenbach.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Hainburg zuständig?
Für Hainburg (Landkreis Offenbach) ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach zuständig, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon +49 6074 8180-1347.
Welche Postleitzahlen gehören zu Hainburg?
Zur Gemeinde Hainburg gehören die Postleitzahlen 63512. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Offenbach erreichbar?
Öffnungszeiten: Zeiten zur Terminvorsprache: Mo 8:00–12:00 Uhr; Di 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr; nur mit Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).