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Steinbach (Taunus) · Hochtaunuskreis · 10.856 Einwohner

Ausländerbehörde für Steinbach (Taunus)

Zuständig ist die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe.

Postleitzahlen in Steinbach (Taunus): 61449

Ausländerbehörde Hochtaunuskreis

Anschrift
Ausländerbehörde Hochtaunuskreis
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
hochtaunuskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Steinbach (Taunus) zuständig?

Für Steinbach (Taunus) (Hochtaunuskreis) ist die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis zuständig, Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Telefon +49 6172 999-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steinbach (Taunus)?

Zur Gemeinde Steinbach (Taunus) gehören die Postleitzahlen 61449. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis für