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Stuhr · Landkreis Diepholz · 33.913 Einwohner

Ausländerbehörde für Stuhr

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Diepholz mit Sitz in Diepholz.

Postleitzahlen in Stuhr: 28816

Ausländerbehörde Landkreis Diepholz

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Diepholz
Niedersachsenstraße 2
49356 Diepholz
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Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Di 8:00–10:00 Uhr; Do 13:00–15:00 Uhr; Vorsprache nur mit vorab vereinbartem Termin (Termine per E-Mail)
Fax
+49 5441 976-4932
Website der Behörde
diepholz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Stuhr zuständig?

Für Stuhr (Landkreis Diepholz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Diepholz zuständig, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, Telefon +49 5441 976-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stuhr?

Zur Gemeinde Stuhr gehören die Postleitzahlen 28816. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Diepholz erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Di 8:00–10:00 Uhr; Do 13:00–15:00 Uhr; Vorsprache nur mit vorab vereinbartem Termin (Termine per E-Mail).

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Diepholz für