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Sulzbach-Rosenberg · Landkreis Amberg-Sulzbach · 19.379 Einwohner

Ausländerbehörde für Sulzbach-Rosenberg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach mit Sitz in Amberg.

Postleitzahlen in Sulzbach-Rosenberg: 92237

Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr; bitte Termin vereinbaren, Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
Fax
+49 9621 37605-332
Website der Behörde
kreis-as.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Sulzbach-Rosenberg zuständig?

Für Sulzbach-Rosenberg (Landkreis Amberg-Sulzbach) ist die Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, Telefon +49 9621 39-875.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sulzbach-Rosenberg?

Zur Gemeinde Sulzbach-Rosenberg gehören die Postleitzahlen 92237. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr; bitte Termin vereinbaren, Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).