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Vöhringen · Landkreis Neu-Ulm · 14.044 Einwohner

Ausländerbehörde für Vöhringen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm mit Sitz in Neu-Ulm.

Postleitzahlen in Vöhringen: 89269

Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten (Service-Hotline Einreise & Aufenthalt): Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr, Do 7:30–17:30 Uhr
Website der Behörde
landkreis-nu.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Vöhringen zuständig?

Für Vöhringen (Landkreis Neu-Ulm) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm zuständig, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Telefon +49 731 7040-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Vöhringen?

Zur Gemeinde Vöhringen gehören die Postleitzahlen 89269. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Service-Hotline Einreise & Aufenthalt): Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr, Do 7:30–17:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm für