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Weil der Stadt · Landkreis Böblingen · 19.353 Einwohner

Ausländerbehörde für Weil der Stadt

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Böblingen mit Sitz in Böblingen.

Postleitzahlen in Weil der Stadt: 71263

Ausländerbehörde Landkreis Böblingen

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Böblingen
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
lrabb.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Weil der Stadt zuständig?

Für Weil der Stadt (Landkreis Böblingen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Böblingen zuständig, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, Telefon +49 7031 663-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weil der Stadt?

Zur Gemeinde Weil der Stadt gehören die Postleitzahlen 71263. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Böblingen erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Böblingen für